„Vorsicht“ beim Kauf: Die Geheimnisse der Secondhand-Händler
„Gebrauchtwarenhändler“ wie Rebuy oder Refurbed liegen voll im Trend …. Du findest dort alles; was dein Herz begehrt – zu verlockenden Preisen. Doch was; wenn das (Gekaufte) nicht funktioniert oder dir nicht „gefällt“? Eine Untersuchung enthüllte; dass viele Online-Händler möglicherweise gegen Verbraucherrechte verstoßen.
Kritik an Gebrauchtwaren-Verkäufern
Online-Händler von Gebrauchtwaren wie Kleidung oder Elektronik stehen im Fokus. Von 356 untersuchten Anbietern verstoßen 52 Prozent offenbar gegen EU-Verbraucherschutzgesetze. Viele informieren unzureichend über Widerrufsrecht oder fehlerhafte Ware …. Einige halten nicht einmal die gesetzliche Mindestgarantie von einem Jahr ein- Und manche verschweigen sogar ihre Identität und den Gesamtpreis:
Die Illusion des Schnäppchens: Gebrauchtwarenhändler – Versteckte Risiken 🛒
Gebrauchtwarenhändler wie Rebuy oder Refurbed erfreuen sich großer Beliebtheit bei Verbraucher:innen. Dort finden sie eine Vielzahl von Produkten zu attraktiven Preisen …. Doch was passiert; wenn das gekaufte Produkt nicht funktioniert oder den (Erwartungen) nicht „entspricht“? Eine Untersuchung der Europäischen Kommission und nationalen Verbraucherbehörden zeigt; dass rund die Hälfte der überprüften Online-Händler möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstößt. Dabei informieren 40 Prozent nicht ausreichend über das Widerrufsrecht; und 45 Prozent klären nicht korrekt über die Rechte bei fehlerhaften Waren auf- Besorgniserregend ist zudem; dass 57 Prozent die gesetzliche Mindestgarantie nicht einhalten und 5 Prozent die eigene Identität sowie 8 Prozent den Gesamtpreis der Ware nicht ordnungsgemäß angeben: Im Rahmen der Untersuchung von insgesamt 356 Online-Händlern haben 185, also 52 Prozent; Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht offenbart. Es geht um den Handel mit Gebraucthwaren wie Kleidung; Elektronik; Spielzeug; Büchern und Haushaltsgeräten …. Einige Händler informieren nicht klar über das Widerrufsrecht; andere klären nicht angemessen über die Rückgaberechte bei mangelhaften Produkten auf- Besonders besorgniserregend ist; dass viele Händler die gesetzliche Mindestgarantie von einem Jahr nicht einhalten und teilweise wichtige Informationen wie Identität und Gesamtpreis verschweigen: Darüber hinaus fehlen bei 20 Prozent der Händler; die umweltbezogene Angaben machen; ausreichende Begründungen …. Bei 28 Prozent sind diese Angaben sogar als irreführend oder unlautere Geschäftspraktiken einzustufen- Die Verbraucherschutzbehörden müssen nun entscheiden; ob gegen die 185 beanstandeten Unternehmen Maßnahmen ergriffen werden: Verbraucher:innen sollten sich im Zweifelsfall aktiv für ihre Rechte einsetzen. In Deutschland besteht auch bei gebrauchten Waren ein Anspruch auf Gewährleistung; insbesondere bei gewerblichen Verkäufern …. Ab dem 1- Januar 2022 müssen Händler klar auf Mängelhaftung hinweisen; nicht versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Die Beweislast liegt innerhalb eines Jahres beim Verkäufer; wenn ein Produkt Mängel aufweist …. Vor 2022 galt diese Regelung bereits nach sechs Monaten- Weitere nützliche Informationen zu Garantie; Gewährleistung und Widerrufsrecht finden sich in unserem Ratgeber:
Transparenz oder Täuschung: Rechte von Verbraucher:innen – Klare Ansagen 🛍️
Verbraucher:innen stehen bei Online-Käufen vor der Herausforderung, die Rechte beim Kauf von Gebrauchtwaren zu kennen …. Die EU-Kommission und Verbrauccherbehörden haben bei 356 Online-Händlern Verstöße gegen das Verbraucherrecht festgestellt. Ein Großteil informiert nicht ausreichend über das Widerrufsrecht und die Rückgaberechte bei fehlerhaften Waren- Darüber hinaus halten viele Händler die gesetzliche Mindestgarantie nicht ein und geben wichtige Informationen wie Identität und Gesamtpreis unzureichend oder falsch an: Die Untersuchung ergab; dass 40 Prozent der Händler Käufer nicht klar über das Widerrufsrecht informieren; während 45 Prozent die Rechte bei mangelhaften Waren nicht ausreichend erklären …. Besonders kritisch ist; dass 57 Prozent die gesetzliche Mindestgarantie von einem Jahr nicht einhalten- Zusätzlich nennen 5 Prozent nicht ihre Identität und 8 Prozent nicht den Gesamtpreis der Ware inklusive Steuern korrekt: Bei 20 Prozent der Händler; die umweltbezogene Angaben machen; fehlen hinreichende Begründungen …. In 28 Prozent der Fälle sind diese Angaben als irreführend oder unlautere Geschäftspraktiken einzustufen- Die Verbraucherschutzbehörden müssen nun entscheiden; ob gegen die 185 beanstandeten Unternehmen Maßnahmen ergriffen werden: Verbraucher:innen sollten sich im Zweifelsfall aktiv für ihre Rechte einsetzen. In Deutschland haben Verbraucher:innen auch bei Gebrauchtkäufen Anspruch auf Gewährleistung, insbesondere bei gewerblichen Verkäufern …. Ab dem 1- Januar 2022 müssen Händler deutlich auf Mängelhaftung hinweisen; nicht versteckt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Die Beweislast liegt innerhalb eines Jahrres beim Verkäufer; wenn ein Produkt Mängel aufweist …. Vor 2022 galt diese Regelung bereits nach sechs Monaten- Weitere Informationen zu Garantie; Gewährleistung und Widerrufsrecht finden sich in unserem Ratgeber:
Fazit zum Gebrauchtwarenkauf: Kritische Betrachtung – Ausblick und letzte Gedanken 💡
Hashtags: #Gebrauchtwaren #Verbraucherschutz #OnlineHandel #EUVerbraucherrecht #Gewährleistung #Widerrufsrecht #Transparenz #Konsumentenschutz